Pflegehilfsmittel-Paket


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Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel finden vor allem in der häuslichen Pflege Anwendung. Sie sollen die Beschwerden einer pflegebedürftigen Person lindern oder dazu beitragen, dass diese ein selbstständigeres Leben führen kann. Wer pflegebedürftig ist und zu Hause wohnt oder in einer Wohngemeinschaft betreut wird hat ein Anrecht auf regelmäßige Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Diese dienen dem Schutz der Pflegepersonen im Alltag.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind                                                                                                          

  • Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
  • Schutzbekleidung/Schutzschürzen
  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel für Hände
  • Desinfektionsmittel für Flächen, Mundschutz und Fingerlinge

In der Regel werden diese Artikel in einem Pflegehilfsmittel-Paket zusammengestellt.

 

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel

Sie haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn Sie

  • mindestens Pflegegrad 1 haben,
  • zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage wohnen und
  • von Angehörigen oder Freunden betreut werden

Wichtig: Zu beachten ist, dass es sich nur um die häusliche Pflege handelt, für stationäre Pflegeheimbewohner gelten abweichende Regelungen. Hier ist normalerweise das entsprechende Heim für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zuständig.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden, falls Anspruch besteht, mit einer Pauschale von bis zu 42 Euro monatlich vergütet. Falls der Bezug der Pflegehilfsmittel den Betrag von 40 Euro übersteigt, können Sie die Differenz selbst dazu bezahlen.Die Entscheidung über die Gewährung von Pflegehilfsmitteln trifft die Pflegekasse.

 

Pflegehilfsmittel beantragen

Gerne kümmern wir uns um die Beantragujng Ihrer Pflegehilfsmittel bei Ihrer Krankenkasse! Sprechen Sie uns eingfach an! Gerne schauen Sie vorbei oder rufen Sie uns einfach an. Pfelegehilfsmittel-Telefon 02151-541120.

 

Unser kostenloser Service für Sie

Nach erfolgreicher Genehmigung durch Ihre Pflegekasse können Sie dann jeden Monat bis zu einer Höhe von 42 Euro ohne Zuzahlung mit den benötigten Pflegehilfsmitteln bei uns in der Apotheke versorgt werden. Die Abrechnung gegenüber Ihrer Kasse übernehmen wir für Sie.

Bitte wählen Sie Ihre  monatlich benötigten Pflegehilfsmittel aus und wir bereiten Ihr individuelles auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Paket vor. Sie bekommen das Pflegehilfsmittel-Paket dann bequem Monat für Monat in unserer Apotheke. Laden Sie einfach das Bestellformular herunter und reichen es in der Hildegardis Apotheke ein.

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Bei Fragen und Schwierigkeiten stehen wir Ihnen jederzeit in unserer Apotheke zur Verfügung. Wir helfen gerne weiter!

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