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SO EINFACH GEHT'S

In 4 Schritten zu Ihrem individuellen kostenlosen Pflegepaket

 

1. Füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme aus. Gerne helfen wir dabei!

2. Antrag ist vom Versicherten oder Bevollächtigten zu unterschreiben.

3. Senden Sie unterschriebenen Antrag an Ihre Pflegekasse.

4. Nach erfolgreicher Genehmigung besprechen wir den individuellen Bedarf und Sie bekommen monatlich Ihr persönliches Pflegepaket.

 

HIER ANTRAG AUF KOSTENÜBERNAHME ZUR VORLAGE BEI DER PFLEGEKASSE HERUNTERLADEN

HIER BESTELLFORMULAR FÜR IHR KOSTENLOSES MONATLICHES PFLEGEHILFSMITTEL-PAKET HERUNTERLADEN

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Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel finden vor allem in der häuslichen Pflege Anwendung. Sie sollen die Beschwerden einer pflegebedürftigen Person lindern oder dazu beitragen, dass diese ein selbstständigeres Leben führen kann. Wer pflegebedürftig ist und zu Hause wohnt oder in einer Wohngemeinschaft betreut wird hat ein Anrecht auf regelmäßige Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Diese dienen dem Schutz der Pflegepersonen im Alltag.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind                                                                                                          

  • Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
  • Schutzbekleidung/Schutzschürzen
  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel für Hände
  • Desinfektionsmittel für Flächen, Mundschutz und Fingerlinge

In der Regel werden diese Artikel in einem Pflegehilfsmittel-Paket zusammengestellt.

 

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel

Sie haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn Sie

  • mindestens Pflegegrad 1 haben,
  • zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage wohnen und
  • von Angehörigen oder Freunden betreut werden

Wichtig: Zu beachten ist, dass es sich nur um die häusliche Pflege handelt, für stationäre Pflegeheimbewohner gelten abweichende Regelungen. Hier ist normalerweise das entsprechende Heim für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zuständig.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden, falls Anspruch besteht, mit einer Pauschale von bis zu 40 Euro monatlich vergütet. Falls der Bezug der Pflegehilfsmittel den Betrag von 40 Euro übersteigt, können Sie die Differenz selbst dazu bezahlen.Die Entscheidung über die Gewährung von Pflegehilfsmitteln trifft die Pflegekasse.

 

Pflegehilfsmittel beantragen

Sie können den Antrag zur Kostenübernahme von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln hier herunterladen und bequem zu Hause bearbeiten und ausdrucken. Bringen Sie dann das ausgefüllte Formular einfach zu Ihrer Krankenkasse. Selbstverständlich halten wir die Anträge auch bei uns in der Apotheke für Sie bereit. Gerne helfen wir Ihnen auch beim Ausfüllen des Antrags.

HIER ANTRAG AUF KOSTENÜBERNAHME ZUR VORLAGE BEI DER PFLEGEKASSE HERUNTERLADEN

 

Unser kostenloser Service für Sie

Nach erfolgreicher Genehmigung durch Ihre Pflegekasse können Sie dann jeden Monat bis zu einer Höhe von 40 Euro ohne Zuzahlung mit den benötigten Pflegehilfsmitteln bei uns in der Apotheke versorgt werden. Die Abrechnung gegenüber Ihrer Kasse übernehmen wir für Sie.

Bitte wählen Sie Ihre  monatlich benötigten Pflegehilfsmittel aus und wir bereiten Ihr individuelles auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Paket vor. Sie bekommen das Pflegehilfsmittel-Paket dann bequem Monat für Monat in unserer Apotheke. Laden Sie einfach das Bestellformular herunter und reichen es in der Hildegardis Apotheke ein.

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Bei Fragen und Schwierigkeiten stehen wir Ihnen jederzeit in unserer Apotheke zur Verfügung. Wir helfen gerne weiter!

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Fax 02151/54 82 28
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